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Coronavirus - Hilfen für Start-ups
Aktuell stehen Gründer*innen vielfältigen Problemlagen gegenüber. Wir hoffen sehr, dass die Unterstützungsangebote des Centre for Entrepreneurship schon bald wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen werden. Gern möchten wir allen Interessierten Informationen zu speziellen Förderprogrammen und Hilfen vorstellen. Die hier vorgestellte Sammlung an Informationen ist nicht vollständig. Bitte vergewissern Sie sich abschließend immer unter den jeweils eingefügten Verlinkungen.
Programme des Landes Berlin
GründungsBONUS
Innovative Gründungen werden mit einem Zuschuss bis zu 50.000 Euro unterstützt. Um die Liquidität zu steigern, wird das Programm erweitert um
a) Gewährung eines Vorschusses.
b) Zahlung eines zusätzlichen Corona-Bonus von 5.000 €
Zusätzlich werden die Anspruchsvoraussetzungen gelockert, sodass deutlich mehr Gründungen (bis zu 200 weitere Gründungen) unterstützt werden können.
Soforthilfe Corona – Zuschuss:
Gewährt werden Zuschüsse zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage. Das Programm richtet sich an Soloselbständige, Freiberufler*innen und Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten. Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro, bei größeren Unternehmen (max. zehn Personen) bis zu 15.000 Euro.
Die Antragstellung endet voraussichtlich am 31.05.2020
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen können bis Ende 2020 Stundungen von Steuerzahlungen und Anpassungen von Vorauszahlungen in Anspruch nehmen.
Bundesweite Programme
EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer
Laufende Vorhaben können kostenneutral um drei Monate verlängert werden. Dies gilt für Projekte, die zum 31.05. und 30.06.2020 enden. Dafür stellt die Hochschule einen formlosen Antrag beim Projektträger Jülich. Für darüber hinaus laufende Projekte gibt es eine Entscheidung nach dem 29.05.2020.
Gegründete Start-ups, die mit der Phase II von EXIST-Forschungstransfer gefördert werden und in einer existenziellen Notlage sind, werden gebeten sich beim Projektträger Jülich zu melden, um hier individuelle Schritte zu besprechen.
Förderung der Beratungskosten über BAFA
Für Freiberufler*innen und KMUS's werden bis zu 4.000 Euro der Beratungskosten (ohne Eigenanteil) gefördert. Zu den Beratungsinhalten gehören die Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen, der Aufbau des unternehmerischen Know-hows und die Entwicklung von Maßnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise.
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die KfW gewährt „Sofortkredite“ für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die in den letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Die Geschäftstätigkeit muss zum 1. Januar 2019 aufgenommen wurden sein.
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019. Maximal können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 500.000 Euro beantragen.
KfW-Sonderprogramm
Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Das Sonderprogramm beinhaltet niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Millionen Euro.
Expressbürgschaften
Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligungen
Aus dem Unterstützungspaket für Start-ups
Säule 1: Corona-Matching Fazilität (CMF) für VC's; durchgeführt von KfW Capital
Ziel der CMF ist es, deutsche Start-ups möglichst schnell und effizient mit Liquidität zu versorgen, um deren Liquiditätsschwierigkeiten, die im Rahmen der Corona-Krise aufgetreten sind, zu überbrücken. Dabei werden Finanzierungsrunden von akkreditierten privaten VC-Fondsmanagern (GPs) durch öffentliche Gelder gematcht.
Säule 2: Programme für nicht VC-finanzierte Start-ups
Die Mittel werden durch die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH oder durch private Risikokapitalgeber vergeben.
Grundvoraussetzung: Start-ups müssen spätestens seit dem 11.3.2020 ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben.
Finanzierung erfolgt durch die von der IBB Bet verwalteten VC Fonds oder direkt über private Risikokapitalgeber (durch die IBB Capital GmbH akkreditierte Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices)
- maximal 800.000 Euro
- je nach Einzelfall über einen von zwei Finanzierungswege vergeben
- verschiedene Finanzierungsarten (offene Beteiligung, stille Beteiligung, Wandeldarlehen); Mittel verwendbar für Investitionen sowie laufende Kosten
INVEST Zuschuss
Der Zuschuss für Wagniskapital-Investments von Business-Angel wird aufgrund der Corona-Krise mit einer Sonderreglung hinsichtlich des Zahlungsabrufes versehen.
Im Förderbescheid festgelegte Fristen können durch Sonderreglungen erweitert werden, wenn der Grund auf Folgen der Corona-Krise zurückgeführt werden kann. Private Investoren können 20 Prozent des Ausgabepreises der Anteile als Erwerbszuschuss zurückerhalten.
Weitere Informationen
Berlin
Corona-Infopaket der IHK Berlin
Corona-Blog "Digitaler Hauptstadtregion"
Informationen "Medianet Berlin-Brandenburg"
Allgemeine Hinweise
EXIST - Hilfen für junge Start-ups
Allgemeine Förderdatenbank des Bundes
Handbuch "Betriebliche Pandemieplanung" (BBK)
Hygiene und Infektionsschutz - Arbeitsschutzempfehlungen des BMAS
Tagesaktuelle Informationen des Bundesamtes für Gesundheit
Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Dienstreisen - Informationen des Auswärtigen Amtes
Spezielle Wettbewerbe